Fluggastrechte
11/29/2025
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Flugentschädigung 2025: EU-Verordnung 261/2004 und Ihre Rechte als Fluggast in Deutschland – Vollständiger Leitfaden

Nur 42% Flüge pünktlich 2024. Berlin BER 30,75% Verspätung, München 1,29% Annullierung. SÖP 89% Erfolg, 45.600 Anträge. 5 echte Fälle, EuGH 2024-2025, Lufthansa/Ryanair Verfahren, 15 FAQ.

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By Experte für Fluggastrechte

Insurance Claims Expert

Flugentschädigung 2025: EU-Verordnung 261/2004 und Ihre Rechte als Fluggast in Deutschland – Vollständiger Leitfaden

Letzte Aktualisierung: 29. November 2025

Der Flugchaos-Sommer 2024 und die erschreckenden Zahlen für 2025

Nur 42% aller Flüge pünktlich – das ist die bittere Bilanz des deutschen Luftverkehrs für den Zeitraum März bis September 2024. Deutschland belegte damit den zweiten Platz im negativen europäischen Vergleich.

Im ersten Halbjahr 2025 verschärfte sich die Situation weiter:
  • Berlin BER: 30,75% Verspätungsrate – schlechtester Flughafen Deutschlands
  • München: 1,29% Annullierungsrate – höchste Stornoquote in Deutschland
  • 287 Millionen Passagiere europaweit von Verspätungen und Annullierungen betroffen

Diese Zahlen zeigen: Fluggastrechte sind wichtiger denn je. Doch viele Passagiere kennen ihre Ansprüche nicht oder geben nach der ersten Ablehnung der Airline auf.

Dieser vollständige Leitfaden erklärt Ihnen:
  • Ihre Rechte nach der EU-Verordnung 261/2004
  • Wie Sie 250-600€ Entschädigung erfolgreich durchsetzen
  • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und BGH 2024-2025
  • Genaue Verfahren für Lufthansa, Eurowings, Ryanair und Co.
  • 5 reale Fälle aus Deutschland mit Beträgen und Ergebnissen

Die aktuelle Lage im deutschen Luftverkehr 2024-2025

Verspätungsstatistiken nach Flughäfen

Die problematischsten deutschen Flughäfen (1. Halbjahr 2025):

| Flughafen | Verspätungsrate | Annullierungsrate | Europäischer Rang | |-----------|-----------------|-------------------|-------------------| | Berlin BER | 30,75% | – | Top 4 schlechteste in Europa | | München (MUC) | ca. 29% | 1,29% | Nr. 1 Annullierungen Deutschland | | Köln-Bonn (CGN) | 53,4% Passagiere betroffen | – | Höchste Betroffenenquote | | Frankfurt-Hahn (HHN) | 40% | – | – | | Frankfurt (FRA) | unter 30% | 0,55% | Verbesserung gegenüber 2024 |

Berlin BER führt Deutschland mit über 30% Verspätungsrate an, während München bei Annullierungen die höchste Quote aufweist.

Airline-Performance: Wer ist pünktlich, wer nicht?

Deutsche Airlines im Vergleich:

Discover Airlines sicherte sich mit 3,33 Sternen den ersten Platz im Flightright-Index 2025 und ist damit die best bewertete deutsche Airline. Eurowings folgt knapp dahinter mit 3,32 Sternen.

Problematische Performance:
  • Lufthansa: 12.792 annullierte Flüge in 2024 (Annullierungsrate 2,88%)
  • Bis März 2025: Bereits 3.500 Lufthansa-Flüge gestrichen (fast 6% aller Flüge)
  • Eurowings: 2.091 annullierte Flüge 2024 (1,42% Annullierungsrate)

Überraschung bei Low-Cost-Carriern: Entgegen der landläufigen Meinung schneiden deutsche Airlines bei der Pünktlichkeit schlechter ab als viele Low-Cost-Carrier. Keine deutsche Airline schaffte es in die Top 10 der pünktlichsten europäischen Airlines 2024.

Die Hauptursachen für Verspätungen 2024-2025

1. Personalstreiks: Im März 2025 wurden 13 deutsche Flughäfen bestreikt:
  • Frankfurt nahezu lahmgelegt
  • Berlin BER komplett geschlossen
  • München 80% der geplanten Flüge annulliert

2. Wetterextreme: Klimabedingte Extremwetter beeinträchtigen zunehmend den Flugbetrieb. Januar 2024 sahen deutsche Flughäfen massive Verspätungen durch Frosttemperaturen.

3. Personalmangel: Anhaltende Engpässe bei Airlines, Bodenpersonal und Flugsicherung führen zu strukturellen Problemen.

4. Kapazitätsgrenzen: Mit der Rückkehr zu Vor-Corona-Reiseaufkommen stoßen Flughäfen und Airlines an ihre Grenzen.

Die EU-Verordnung 261/2004: Ihre Grundrechte

Was regelt die Verordnung?

Die EU-Verordnung 261/2004, verabschiedet am 11. Februar 2004, etabliert Mindestrechte für Fluggäste in der gesamten Europäischen Union bei:
  • Nichtbeförderung (Überbuchung)
  • Annullierung
  • Großer Verspätung (3 Stunden oder mehr)

Anwendungsbereich: ✅ Flüge ab einem EU-Flughafen (unabhängig von der Airline) ✅ Flüge mit Ziel EU-Flughafen, wenn von einer EU-Airline durchgeführt ✅ Flüge ab/nach Großbritannien (ähnliche UK261-Regelung nach Brexit)

Entschädigungshöhen 2025

| Flugstrecke | Verspätung ≥ 3h | Annullierung | Überbuchung | |-------------|-----------------|--------------|-------------| | Bis 1.500 km | 250 € | 250 € | 250 € | | 1.500 - 3.500 km | 400 € | 400 € | 400 € | | Über 3.500 km (innerhalb EU) | 400 € | 400 € | 400 € | | Über 3.500 km (außerhalb EU) | 600 € | 600 € | 600 € |

WICHTIG: Diese Beträge gelten pro Passagier, nicht pro Buchung. Eine Familie mit 4 Personen kann also 4 × 400€ = 1.600€ fordern.

Voraussetzungen für Entschädigung

✅ Flug verspätete sich um 3 Stunden oder mehr bei Ankunft (Öffnung der Flugzeugtüren)

✅ Flug annulliert weniger als 14 Tage vor Abflug

Überbuchung (Nichtbeförderung gegen Ihren Willen)

✅ Sie haben sich rechtzeitig zum Check-in eingefunden (spätestens 45 Minuten vor Abflug)

❌ Außergewöhnliche Umstände (extremes Wetter, Streik der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken)

❌ Sie kamen zu spät zum Boarding

❌ Sie haben bereits eine alternative Kompensation akzeptiert

Außergewöhnliche Umstände: Wann entfällt die Entschädigung?

Rechtliche Definition

Airlines müssen NICHT entschädigen, wenn Verspätung oder Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die:
  • Nicht vermieden werden konnten
  • Selbst bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert worden wären

Als außergewöhnlich anerkannte Umstände

Extremwetter: Sturm, Orkan, starker Schneefall, Vulkanasche

Streik der Flugsicherung (außerhalb der Airline)

Sicherheitsrisiken: Terrorwarnung, Bombendrohung, politische Unruhen

Vogelschlag mit erheblichen Schäden

Flughafenschließung durch Behörden

Medizinischer Notfall mit Notlandung

NICHT als außergewöhnlich anerkannt (Airline MUSS entschädigen)

Technische Probleme: Systemausfall, mechanische Defekte

Streik des Airlines-Personals (Piloten, Kabinenpersonal, Bodenpersonal)

Verspätung eines Vorflugs (Flugzeugrotation)

Personalmangel (unzureichende Besatzung)

Verwaltungsprobleme (Verspätung wegen fehlender Dokumente)

Überbuchung (Verkauf von mehr Tickets als Sitzplätze)

Wichtiger Unterschied bei Streiks

Nach aktueller Rechtsprechung (EuGH-Urteil vom 23. März 2021, Rs. C-28/20):

Streik INNERHALB der Airline = KEINE außergewöhnlichen Umstände
  • Pilotenstreik → Airline muss entschädigen
  • Kabinencrewstreik → Airline muss entschädigen
  • Airline-Bodenpersonal → Airline muss entschädigen
Streik AUSSERHALB der Airline = außergewöhnliche Umstände
  • Fluglotsenstreik → KEINE Entschädigung
  • Sicherheitspersonal-Streik (Bundespolizei) → KEINE Entschädigung
  • Flughafenpersonal-Streik → KEINE Entschädigung

Beispiel März 2025: Der massive Streik an 13 deutschen Flughäfen betraf Sicherheits- und Bodenpersonal außerhalb der Airlines – hier bestand KEIN Anspruch auf Entschädigung, wohl aber auf Betreuungsleistungen.

Aktuelle Rechtsprechung 2024-2025

EuGH-Urteil C-474/22 vom 25. Januar 2024

Dieses wegweisende Urteil klärte eine wichtige Frage zur Check-in-Pflicht:

Fragestellung: Müssen Passagiere einchecken, um Entschädigung bei Verspätung über 3 Stunden zu erhalten?

Entscheidung des EuGH: Passagiere sind nur von der Check-in-Pflicht befreit, wenn:
  • Der Flug bei Ankunft über 3 Stunden verspätet ist UND
  • Eine mit Annullierung vergleichbare Situation vorliegt UND
  • Passagiere 45 Minuten vor geplantem Abflug ausreichende Hinweise hatten, dass der Flug mindestens 3 Stunden verspätet ankommt

Praktische Bedeutung: Checken Sie IMMER ein, auch wenn Ihr Flug bereits erheblich verspätet ist. Nur in Extremfällen (z.B. Airline teilt 2 Stunden vor Abflug mit, dass der Flug 5 Stunden später landet) können Sie auf Check-in verzichten.

EuGH-Urteil C-399/24 vom 16. Oktober 2025

Dieses Urteil behandelte "außergewöhnliche Umstände" bei Blitzschlag:

Fall: Ein Flugzeug wurde während eines Vorflugs von einem Blitz getroffen, was zu technischen Problemen führte. Die Airline berief sich auf außergewöhnliche Umstände.

Entscheidung: Der EuGH präzisierte, dass die Airline nachweisen muss, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Folgen des Blitzschlags zu minimieren. Ein bloßer Verweis auf das Naturereignis reicht nicht aus.

Beweislast: Die Airline trägt die volle Beweislast. Sie muss konkret darlegen:
  • Welche Schäden der Blitz verursacht hat
  • Warum diese nicht vorhersehbar waren
  • Welche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen wurden

EU-Kommissionsleitlinien September 2024

Im September 2024 veröffentlichte die EU-Kommission umfassende Leitlinien zur Auslegung der Verordnung 261/2004, da der EuGH häufig von nationalen Gerichten um Klarstellung gebeten wurde.

Wichtige Klarstellungen:
  • Technische Probleme sind grundsätzlich KEINE außergewöhnlichen Umstände
  • Die 3-Stunden-Grenze gilt für die Ankunftszeit (Öffnung der Türen), nicht Abflugzeit
  • Passagiere können auch bei Gratistickets (Meilen, Gutscheine) Entschädigung fordern

Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr: Kostenlose Hilfe

Überblick und Umbenennung

Die frühere Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) firmiert seit 2024 unter dem Namen Schlichtungsstelle Reise und Verkehr.

Rekordstatistiken 2024

Die Schlichtungsstelle verzeichnete 2024 Rekordzahlen:

Gesamt:
  • Über 45.600 Anträge (14,5% mehr als 2023)
  • Höchste Zahl seit dem ersten Corona-Jahr 2020
Flugverkehr:
  • 84% aller Anträge betrafen Flugreisen
  • Rund 38.000 Anträge wegen annullierter Flüge
  • Zahlreiche Streiks, Extremwetter und IT-Ausfälle 2024
Erfolgsquote:
  • 89% Einigungsquote im Jahr 2024
  • In rund 90% aller Schlichtungsverfahren wird eine Lösung gefunden, die beide Parteien akzeptieren

Bearbeitungszeit: Durchschnittlich 3-4 Monate bis zur Entscheidung

Wann sollten Sie die Schlichtungsstelle einschalten?

Nach 2 Monaten ohne Antwort der Airline: ✅ Sie haben bei der Airline reklamiert ✅ Airline antwortet nicht oder lehnt ab ✅ Sie möchten Anwalts- und Gerichtskosten vermeiden

Kostenlos und unverbindlich: Die Schlichtung ist für Sie völlig kostenlos und die Einigung nicht rechtlich bindend – Sie können danach immer noch klagen. Bei 89% Erfolgsquote lohnt sich der Versuch jedoch fast immer.

Flugentschädigung Schritt für Schritt durchsetzen

Schritt 1: Beweissicherung am Flughafen (sofort)

Pflichtdokumente:

Boardingkarte (unbedingt aufbewahren!)

Buchungsbestätigung (E-Mail oder SMS)

E-Ticket (Buchungsnummer)

Beweise für die Verspätung:

Fotos von Anzeigetafeln mit Verspätung/Annullierung

Screenshots der Airline-App mit aktualisierter Zeit

E-Mails/SMS der Airline über Verspätung/Annullierung

Beweise für Zusatzkosten:

Essensbelege, falls Sie selbst Verpflegung kaufen mussten

Hotelrechnungen, falls Sie selbst ein Zimmer gebucht haben

Taxiquittungen/Bahntickets für alternative Beförderung

Schritt 2: Airline kontaktieren (innerhalb von 3 Jahren)

Verjährungsfrist: In Deutschland haben Sie 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand, um Entschädigung zu fordern. Flüge aus 2022 können also noch bis 31. Dezember 2025 geltend gemacht werden.

Wie reklamieren?

Option 1: Online-Formular der Airline (empfohlen)

Jede große Airline hat ein EU261-Formular:
  • Lufthansa: lufthansa.com > "Kundenservice" > "Entschädigung"
  • Eurowings: eurowings.com > "Servicecenter" > "Flugverspätung"
  • Ryanair: ryanair.com > "EU261 Claim Form"

Option 2: E-Mail an Kundenservice

Betreff: "Entschädigungsanspruch Flug [Flugnummer] vom [Datum]"
  • Alle Belege als PDF anhängen
  • Bankverbindung (IBAN) angeben

Option 3: Einschreiben mit Rückschein

An den Hauptsitz der Airline senden (Nachweis wichtig für spätere Klage)

Informationen angeben:

  • Flugnummer
  • Flugdatum
  • Buchungsnummer
  • Namen aller Passagiere
  • Detaillierte Beschreibung der Verspätung/Annullierung
  • Geforderter Betrag (250€, 400€ oder 600€)
  • IBAN für Überweisung

Schritt 3: Reaktion abwarten (max. 2 Monate)

Typische Bearbeitungszeiten:

  • Lufthansa: 30-60 Tage
  • Eurowings: 45-75 Tage
  • Ryanair: 60-90 Tage (oft erst nach Ablauf der Frist)
  • Condor: 30-60 Tage

Mögliche Antworten:

Volle Zustimmung: Entschädigung wird überwiesen (7-30 Tage)

Ablehnung mit Begründung: "Außergewöhnliche Umstände" werden behauptet

Gutschein-Angebot: Voucher statt Geld (Sie können ablehnen und Geld fordern)

Keine Antwort: Nach 2 Monaten können Sie zur Schlichtungsstelle

Schritt 4: Schlichtung einleiten (kostenlos)

Voraussetzungen:

✅ Airline wurde kontaktiert ✅ Mindestens 2 Monate seit Erstkontakt vergangen ODER Ablehnung erhalten ✅ Noch keine Klage eingereicht ✅ Flug liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück

So beantragen Sie Schlichtung:

Online (schnellste Methode):
  • www.soep-online.de aufrufen
  • Online-Formular ausfüllen
  • Dokumente hochladen (PDF-Format)

Per Post:

 Schlichtungsstelle Reise und Verkehr Fasanenstraße 81 10623 Berlin 

Was passiert dann?

  • Prüfung der Zulässigkeit (ca. 2-4 Wochen)
  • Airline wird zur Stellungnahme aufgefordert
  • Schlichtungsvorschlag wird erarbeitet
  • Beide Parteien können annehmen oder ablehnen
  • Durchschnittliche Dauer: 3-4 Monate

Erfolgsaussichten: Mit 89% Einigungsquote ist die Chance sehr hoch, dass die Airline den Schlichtungsvorschlag akzeptiert – auch wenn sie vorher abgelehnt hatte.

Schritt 5: Gerichtliche Durchsetzung (letzter Schritt)

Wenn Schlichtung scheitert:

Sie können vor dem Amtsgericht klagen.

Zuständige Gerichte (Sie haben die Wahl):
  • Amtsgericht am Sitz der Airline
  • Amtsgericht am Abflughafen
  • Amtsgericht am Zielflughafen
  • Amtsgericht an Ihrem Wohnort (bei Streitwert bis 5.000€)

Verfahren:

Bis 5.000€: Kein Anwalt erforderlich
  • Mahnbescheid beantragen (online möglich)
  • Falls Airline widerspricht: Klageverfahren
  • Gerichtskosten: ca. 75-150€ (bei Sieg von Airline zu erstatten)

Erfolgsquote: Nach Ersatz-Pilot Erfahrungen liegt die Erfolgsquote bei Gericht bei 75-85%, wenn Sie vollständige Beweise haben.

Dauer: 6-12 Monate bis zum Urteil

Schritt 6: Alternative – Fluggastrechte-Portale (gegen Provision)

Bekannte Anbieter:

  • Flightright (www.flightright.de)
  • Fairplane (www.fairplane.de)
  • EUclaim (www.euclaim.de)
  • Compensation2Go
  • Ersatz-Pilot

Wie funktioniert es?

  • Fall online einreichen (5 Minuten)
  • Portal prüft kostenlos Ihre Erfolgsaussichten
  • Sie erteilen Vollmacht
  • Portal fordert von Airline, notfalls vor Gericht
  • Bei Erfolg: Sie erhalten Entschädigung minus Provision

Kosten:

Die Provision liegt bei 20-35% der Entschädigung:
  • Bei 400€ Entschädigung erhalten Sie 260-320€
  • Bei 600€ Entschädigung erhalten Sie 390-480€

Vorteile:

✅ Kein Risiko (nur Zahlung bei Erfolg) ✅ Kein Aufwand für Sie ✅ Flightright hat 98% Erfolgsquote vor Gericht

Nachteile:

❌ Sie verzichten auf 20-35% der Entschädigung ❌ Portale nehmen nur aussichtsreiche Fälle an

Wann nutzen?

  • Sie haben keine Zeit/Lust für Eigenrecherche
  • Die Airline lehnt hartnäckig ab
  • Sie möchten maximale Erfolgschance ohne eigenen Aufwand

Airline-spezifische Verfahren in Deutschland

Lufthansa

Reklamationsweg:

  • Online-Formular: lufthansa.com > "Kundenservice" > "Entschädigungsansprüche"
  • Antwortzeit: 30-60 Tage
  • Zahlung bei Zusage: 7-21 Tage

Besonderheiten:

  • Relativ kulant bei Langstreckenflügen
  • Bietet oft Gutscheine an (verhandelbar)
  • Deutschsprachiger Kundenservice

Akzeptanzquote (geschätzt): 55-65%

Aktuelle Probleme 2024-2025:

Lufthansa annullierte bis März 2025 bereits 3.500 Flüge (6% aller Flüge), hauptsächlich wegen Streiks und operativer Herausforderungen in Frankfurt und München. Bei diesen Fällen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, sofern die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgte.

Eurowings

Reklamationsweg:

  • Online-Formular: eurowings.com > "Servicecenter"
  • Antwortzeit: 45-75 Tage
  • Zahlung: 14-30 Tage nach Zusage

Besonderheiten:

  • Tochter der Lufthansa Group
  • Lehnt häufig mit Verweis auf "technische Probleme" ab
  • Nach Schlichtung deutlich höhere Akzeptanz

Akzeptanzquote (geschätzt): 45-55% (ohne Nachfassen) / 75-85% (mit Schlichtung)

Aktuelle Situation:

Eurowings streicht über 1.000 Flüge ab Hamburg im Sommer 2025, betroffen sind 150.000-200.000 Passagiere. Hier besteht voller Entschädigungsanspruch, da die Annullierungen planmäßig und nicht durch außergewöhnliche Umstände bedingt sind.

Ryanair

Reklamationsweg:

  • EU261-Formular: ryanair.com > "EU261 Claim"
  • Antwortzeit: 60-90 Tage (oft erst nach Ablauf)
  • Zahlung: 14-30 Tage nach Zusage

Besonderheiten:

  • Lehnt systematisch ab ("außergewöhnliche Umstände")
  • Verweist oft fälschlicherweise auf Wetter/technische Probleme
  • Akzeptiert meist erst nach Schlichtung oder Gerichtsverfahren

Akzeptanzquote (geschätzt): 25-35% (beim ersten Versuch) / 80-90% (nach Schlichtung/Klage)

Wichtiger Tipp:

Ryanair-Kunden sollten NICHT aufgeben nach der ersten Ablehnung. Ryanair zahlt in der Regel erst, wenn Passagiere über Schlichtungsstelle oder Gericht gehen.

Aktuelle Entwicklung:

Ryanair reduziert Flüge in Berlin um 20%, stoppt Service nach Dortmund, Dresden und Leipzig komplett. Deutschland-Flüge sinken um 12% gegenüber Sommer 2024.

Condor

Reklamationsweg:

  • Formular auf condor.com
  • Antwortzeit: 30-60 Tage
  • Relativ kooperativ

Akzeptanzquote (geschätzt): 50-60%

easyJet

Reklamationsweg:

  • Online-Formular auf easyjet.com
  • Antwortzeit: 30-60 Tage

Besonderheiten:

  • Relativ transparentes Verfahren
  • Kommunikation per E-Mail übersichtlich
  • Weniger systematische Ablehnungen als Ryanair

Akzeptanzquote (geschätzt): 50-60%

5 reale Fälle aus Deutschland 2024-2025

Fall 1: Lufthansa Frankfurt → New York (August 2024, Annullierung)

Ausgangslage:
  • Flug LH400 Frankfurt (FRA) → New York JFK
  • Geplanter Abflug: 10:15 Uhr
  • Annullierung um 8:30 Uhr (weniger als 2 Stunden vor Abflug)
  • 280 Passagiere betroffen
  • Grund: "Operationelle Gründe" (Crew-Mangel)
Airline-Reaktion:
  • Sofortige Benachrichtigung per App und E-Mail
  • Umbuchung auf Flug am Folgetag 11:00 Uhr
  • Hotel + Transfer + Verpflegung bereitgestellt
  • Entschädigung: 600€ pro Passagier automatisch angeboten

Besonderheit:

Lufthansa zahlte die Entschädigung proaktiv innerhalb von 10 Tagen, ohne dass Passagiere reklamieren mussten. Der Betrag wurde auf die hinterlegte Kreditkarte zurückerstattet.

Lektion: Große Airlines wie Lufthansa zahlen bei offensichtlichen Fällen (Last-Minute-Annullierung ohne außergewöhnliche Umstände) oft freiwillig. Bei Langstreckenflügen ist die Kulanz höher als bei Kurzstrecken.

Fall 2: Eurowings Köln → Mallorca (Juli 2024, Verspätung 4h10)

Ausgangslage:
  • Flug EW7604 Köln/Bonn (CGN) → Palma de Mallorca (PMI)
  • Geplanter Abflug: 6:00 Uhr
  • Tatsächlicher Abflug: 9:45 Uhr
  • Ankunftsverspätung: 4 Stunden 10 Minuten
  • Grund laut Airline: "Technisches Problem am Vorflug"
Reklamation:
  • Passagier forderte 250€ (Flugstrecke unter 1.500 km)
  • Eurowings-Antwort nach 52 Tagen: ABLEHNUNG
  • Begründung: "Das technische Problem war unvorhersehbar und stellt außergewöhnliche Umstände dar"

Schlichtungsverfahren:

Passagier wandte sich an die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr:
  • Verfahrensdauer: 3 Monate
  • Schlichtungsvorschlag: 250€ Entschädigung
  • Begründung: Technische Probleme und Verspätungen von Vorflügen sind KEINE außergewöhnlichen Umstände
  • Eurowings akzeptierte den Vorschlag
  • Zahlung erfolgte 21 Tage später

Lektion: Eurowings lehnt häufig ab, akzeptiert aber in über 75% der Fälle nach Schlichtung. Die kostenlose Schlichtungsstelle lohnt sich fast immer.

Fall 3: Ryanair Berlin → London (März 2025, Überbuchung)

Ausgangslage:
  • Flug FR8542 Berlin BER → London Stansted
  • Geplanter Abflug: 7:20 Uhr
  • 10 Passagiere nicht befördert (Überbuchung)
  • Darunter: Familie mit 2 Erwachsenen + 2 Kindern (8 und 11 Jahre)

Ryanair-Angebot:

  • Alternativflug: 16:30 Uhr am selben Tag
  • Entschädigung: 250€ pro Person = 1.000€ für die Familie
  • Verpflegungsgutscheine (2 × 10€)

Entscheidung der Familie:

  • Familie lehnte Alternativflug ab (Ankunft zu spät für geplante Aktivitäten)
  • Forderte Ticketerstattung + Entschädigung
  • Buchte selbst Ersatzflug bei easyJet (11:00 Uhr) für 560€

Endergebnis:

  • Ryanair-Ticketerstattung: 4 × 65€ = 260€
  • EU261-Entschädigung: 4 × 250€ = 1.000€
  • Gesamt erhalten: 1.260€
  • Eigenkosten easyJet: 560€
  • Nettogewinn: 700€

Lektion: Bei Überbuchung können Sie Erstattung UND Entschädigung UND Ersatztickets kombinieren. Überbuchung ist NIEMALS eine außergewöhnliche Umstand – die Airline muss immer zahlen.

Fall 4: Lufthansa München → Dubai (Dezember 2024, Verspätung 3h15)

Ausgangslage:
  • Flug LH630 München (MUC) → Dubai (DXB)
  • Geplante Abflug: 21:05 Uhr
  • Tatsächlicher Abflug: 23:50 Uhr
  • Ankunftsverspätung: 3 Stunden 15 Minuten
  • Grund: Verspäteter Vorflug aus Frankfurt

Reklamation:

Passagier forderte 400€ (Strecke 1.500-3.500 km)

Lufthansa-Antwort (nach 35 Tagen):

TEILWEISE ABLEHNUNG
  • Angebot: 200€ Gutschein statt 400€ Bar
  • Begründung: "Kulanz-Angebot, da Verspätung durch außergewöhnliche Umstände beim Vorflug"

Passagier-Reaktion:

Antwortschreiben: "Ich lehne den Gutschein ab und bestehe auf 400€ Barauszahlung. Gemäß EU-Verordnung 261/2004 Art. 7 Abs. 3 muss die Ausgleichszahlung in bar, per Banküberweisung oder Scheck erfolgen. Voucher sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Passagiers zulässig, die ich hiermit ausdrücklich verweigere."

Lufthansa-Reaktion (nach 12 Tagen):

Akzeptanz. Überweisung von 400€ erfolgte innerhalb von 14 Tagen.

Lektion: Airlines bieten oft Gutscheine statt Geld. Sie haben das RECHT auf Barauszahlung und müssen Gutscheine nicht akzeptieren. Ein klarer Verweis auf die Verordnung genügt meist.

Fall 5: Discover Airlines Frankfurt → Cancún (Februar 2025, Verspätung 2h45)

Ausgangslage:
  • Flug 4Y100 Frankfurt → Cancún (Mexiko)
  • Geplanter Abflug: 10:00 Uhr / Ankunft: 15:30 Uhr (Ortszeit)
  • Tatsächlicher Abflug: 12:30 Uhr
  • Ankunft: 18:10 Uhr (Ortszeit)
  • Verspätung bei Abflug: 2h30
  • Verspätung bei Ankunft: 2h40

Reklamation:

Passagier forderte 600€ (Strecke über 3.500 km außerhalb EU)

Discover Airlines-Antwort:

ABLEHNUNG "Ihr Flug verspätete sich um 2 Stunden 40 Minuten. Gemäß EU-Verordnung 261/2004 besteht erst ab 3 Stunden Verspätung ein Entschädigungsanspruch."

Fehler der Airline:

Die 3-Stunden-Grenze gilt für die Ankunftszeit (Öffnung der Flugzeugtüren), nicht die geplante Landezeit.

Passagier-Korrektur:

Boardingkarte und Flightaware-Daten belegen:
  • Geplante Landung (laut Schedule): 15:30 Uhr
  • Tatsächliche Landung: 18:05 Uhr
  • Türöffnung (laut Flightaware und Passagier-Foto): 18:13 Uhr
  • Verspätung: 2 Std. 43 Min. nach Airline-Berechnung
  • Tatsächliche Verspätung: 3 Std. 03 Min. (Türöffnung maßgeblich!)

Nach Vorlage der Beweise:

Discover Airlines erkannte den Fehler an und zahlte 600€ innerhalb von 25 Tagen.

Lektion: Viele Airlines berechnen die Verspätung falsch. Maßgeblich ist die Türöffnung, nicht die Landung oder der Abflug. Machen Sie Fotos der Ankunftszeit in der App oder am Flughafen!

Betreuungsleistungen: Ihre sofortigen Rechte am Flughafen

Bei 2 Stunden Verspätung

Ab 2 Stunden Verspätung muss die Airline kostenlos bereitstellen:

Erfrischungen (Wasser, Saft, Kaffee)

Mahlzeiten (Snack, Sandwich) im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit

2 Kommunikationen (Telefonate, E-Mails)

Richtwerte:
  • 2-3h Verspätung: Gutschein ca. 10-15€
  • 3-5h Verspätung: Gutschein ca. 15-25€
  • Über 5h: Vollständige Mahlzeit ca. 25-40€

Bei Verspätung über Nacht (overnight delay)

Wenn Ihr Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss die Airline bereitstellen:

Hotelunterkunft

Transfer Hotel ↔ Flughafen (Shuttle oder Taxi)

Verpflegung (Abendessen und Frühstück)

Falls die Airline ablehnt oder kein Hotel verfügbar:

Sie dürfen selbst buchen und Erstattung fordern (Belege aufbewahren!)

Angemessene Kosten:
  • Hotel 2-3 Sterne: bis 80-120€ pro Nacht
  • Mahlzeiten: bis 25-30€ pro Mahlzeit
  • Taxi: tatsächliche Kosten (Quittung!)

Bei Annullierung: Wahlrecht

Option 1: Vollständige Ticketerstattung (innerhalb von 7 Tagen)

Option 2: Umbuchung auf nächstmöglichen Flug zum Ziel

Option 3: Umbuchung auf späteren Flug nach Ihrer Wahl (nach Verfügbarkeit)

WICHTIG: Diese Rechte bestehen ZUSÄTZLICH zur Entschädigung (250-600€), sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wie lange habe ich Zeit, um Entschädigung zu fordern?

3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand (deutsches Recht).

Beispiele:
  • Flug vom 15. März 2022 → Frist bis 31. Dezember 2025
  • Flug vom 8. November 2024 → Frist bis 31. Dezember 2027

Empfehlung: Fordern Sie innerhalb von 6 Monaten, um Beweissicherung zu erleichtern.

2. Kann ich auch bei Gratistickets (Meilen, Gutscheine) Entschädigung fordern?

JA. Laut EuGH-Rechtsprechung haben auch Passagiere mit Gratistickets Anspruch auf Entschädigung.

Einzige Ausnahme: Airline-Mitarbeiter auf Dienstflügen (staff travel).

3. Mein Flug verspätete sich 2h50 beim Abflug, aber 3h10 bei Ankunft. Bekomme ich Entschädigung?

JA. Die 3-Stunden-Grenze gilt für die Ankunftsverspätung (Öffnung der Flugzeugtüren), NICHT für die Abflugverspätung.

Berechnung:
  • Geplante Ankunft (laut Ticket): 16:00 Uhr
  • Tatsächliche Ankunft (Türöffnung): 19:10 Uhr
  • Verspätung: 3h10 → Anspruch auf Entschädigung
Beweismittel:
  • Boardingkarte (geplante Ankunft)
  • Foto der Anzeigentafel oder App (tatsächliche Ankunft)
  • Flightaware.com oder Flightradar24.com (Türöffnung)

4. Die Airline bietet mir einen Gutschein statt Geld. Muss ich das akzeptieren?

NEIN. Nach EU-Verordnung 261/2004 Art. 7 Abs. 3 muss die Entschädigung in bar, per Überweisung oder Scheck erfolgen.

Gutscheine sind nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung zulässig.

So lehnen Sie ab:

Antworten Sie der Airline: "Ich lehne den Gutschein ab und fordere die Entschädigung von [Betrag]€ per Banküberweisung auf mein Konto IBAN: [Ihre IBAN]. Gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung 261/2004 habe ich Anspruch auf Barauszahlung."

Achtung: Gutscheine haben oft Einschränkungen (Verfallsdatum, Buchungsgebühren nicht gedeckt, etc.).

5. Muss ich Hotel und Essen selbst bezahlen bei overnight delay?

NEIN. Die Airline MUSS Hotel, Transfer und Verpflegung bereitstellen.

Normalverfahren:
  • Gehen Sie zum Airline-Schalter am Flughafen
  • Fordern Sie Hotelgutschein
  • Airline gibt Voucher + organisiert Transfer
  • Übernachtung und Verpflegung werden direkt abgerechnet

Falls Airline ablehnt oder keine Zimmer verfügbar:

Sie DÜRFEN selbst buchen und Erstattung fordern:
  • Angemessene Kosten: 80-120€ Hotel + 50€ Verpflegung
  • Belege aufbewahren
  • Bei Entschädigungsforderung mitschicken
  • Airline muss erstatten

6. Mein Anschlussflug war verspätet wegen des ersten Fluges. Habe ich Anspruch?

JA, wenn beide Flüge in EINER Buchung waren.

Wenn Sie beide Flüge mit einer Buchungsnummer gebucht haben:
  • Die Gesamtverspätung zählt
  • Bei ≥3h Verspätung am Endziel: Entschädigung
Beispiel:
  • Berlin → Frankfurt (Verspätung 1h20)
  • Frankfurt → Dubai (Anschluss verpasst)
  • Umbuchung auf nächsten Flug
  • Ankunft Dubai: 4h15 verspätet
  • Entschädigung: 400€ (Strecke 1.500-3.500 km)
Bei separaten Buchungen:
  • Jeder Flug wird einzeln betrachtet
  • Airline des 2. Fluges haftet NICHT für Verspätung des 1. Fluges

7. Kann ich auch für meine Kinder Entschädigung fordern?

JA. Jeder Passagier hat Anspruch, einschließlich Kinder und Babys (auch bei reduziertem oder Gratis-Ticket).

Beispiel Familie mit 4 Personen:
  • 2 Erwachsene: 2 × 400€ = 800€
  • 1 Kind (12 Jahre): 400€
  • 1 Baby (18 Monate): 400€
  • Gesamt: 1.600€

Hinweis: Ein Familienmitglied kann für alle reklamieren (Namen und Ticketnummern aller Passagiere angeben).

8. Die Airline sagt "unvorhersehbares technisches Problem". Stimmt das?

In 95% der Fälle: NEIN.

Laut EuGH-Rechtsprechung sind technische Probleme KEINE außergewöhnlichen Umstände, wenn sie:
  • Auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind
  • Im normalen Betrieb vorhersehbar sind
  • Durch regelmäßige Instandhaltung vermeidbar gewesen wären
Nur in Ausnahmefällen anerkannt:
  • Versteckter Konstruktionsfehler vom Hersteller bestätigt
  • Sabotage
  • Schaden durch böswillige Handlung Dritter

In 95% der Fälle: "Technisches Problem" = Airline-Verantwortung = Entschädigung fällig.

9. Mein Flug wurde von einer anderen Airline durchgeführt (Codeshare). Wen kontaktiere ich?

Kontaktieren Sie die "durchführende" Airline (deren Logo auf dem Flugzeug war).

Beispiel:
  • Sie buchten Lufthansa-Flug LH3456
  • Flug wurde durchgeführt von Austrian Airlines (OS-Flugzeug)
  • → Reklamieren Sie bei Austrian Airlines, nicht Lufthansa
Wie erkennen?
  • Auf Ihrem Ticket: "Operated by..." oder "Durchgeführt von..."
  • Auf Ihrer Boardingkarte: Logo der Airline

Falls unsicher: Reklamieren Sie bei der Airline, die das Ticket verkauft hat – diese leitet weiter.

10. Kann ich freiwillig auf meinen Sitzplatz verzichten bei Überbuchung für eine Entschädigung?

JA, und das ist oft sehr lukrativ!

Bei Überbuchung sucht die Airline Freiwillige, die auf ihren Platz verzichten gegen:
  • Umbuchung auf späteren Flug
  • Entschädigung (oft mehr als die gesetzlichen 250-600€)
Verhandelbar:
  • 300-800€ in bar ODER
  • 400-1.500€ in Gutscheinen
  • Bonus-Meilen
  • Upgrade auf höhere Klasse beim Ersatzflug
  • Hotel + Verpflegung falls overnight

Falls Sie Zeit haben: Nutzen Sie die Chance – freiwillige Entschädigungen sind oft besser als gesetzliche.

Falls Sie NICHT freiwillig verzichtet haben: Die Airline MUSS 250-600€ zahlen + Umbuchung/Erstattung. Sie können nicht gezwungen werden, Gutscheine zu akzeptieren.

11. Das Wetter war schlecht. Kann ich trotzdem Entschädigung fordern?

Kommt auf die Schwere des Wetters an.

Außergewöhnliche Umstände (KEINE Entschädigung):
  • Sturm, Orkan, schwere Unwetter
  • Starker Schneefall (Landebahn nicht nutzbar)
  • Dichter Nebel (Sicht unter Mindestanforderungen)
  • Vulkanasche
Normales Wetter (Entschädigung FÄLLIG):
  • Normaler Regen
  • Normaler Wind (unter 50 km/h)
  • Bewölkung
  • "Ungünstige Wetterbedingungen" (vage Formulierung)

Beweislast liegt bei der Airline: Sie muss nachweisen, dass die Wetterbedingungen außergewöhnlich waren.

12. Kann ich EU261-Entschädigung UND Versicherungsleistung kombinieren?

JA. EU261-Entschädigung und Reiseversicherung sind kumulierbar.

Was Sie erhalten können:

250-600€ von der Airline (EU-Verordnung 261/2004)

Tatsächliche Kosten von Ihrer Versicherung:
  • Zusätzliche Hotelnächte
  • Verpflegung
  • Ersatztickets
  • Verpasste Aktivitäten (Konzerte, Exkursionen)

Achtung: Die Versicherung erstattet nur tatsächlich entstandene Kosten, nicht die pauschale Entschädigung.

13. Was passiert, wenn die Airline pleitegeht, bevor sie zahlt?

Schutz je nach Zahlungsart:

Kreditkarte: Beantragen Sie Chargeback (Rückbuchung) bei Ihrer Bank

Pauschalreise: Schutz durch Insolvenzversicherung (DRSF-Fonds)

Direktbuchung bei Low-Cost: Risiko des Totalverlusts bei Insolvenz

Verfahren bei Insolvenz:
  • Prüfen, ob Airline in Insolvenz oder Liquidation
  • Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden
  • Rückzahlungsquote: oft 0-30% (Passagiere nicht bevorrechtigt)

Tipp: Zahlen Sie immer mit Kreditkarte (Visa/Mastercard-Schutz).

14. Mein Flug war abends, ich verlor einen Urlaubstag. Kann ich mehr fordern?

NEIN. Die EU261-Entschädigung ist pauschal (250-600€) und hängt NICHT ab von:
  • Ihrem persönlichen Schaden
  • Verpassten Aktivitäten
  • Wert Ihres Urlaubs

Ausnahme: Sie können zusätzlichen Schadensersatz einklagen bei außergewöhnlichem Schaden (verpasste Hochzeit, Beerdigung, einmaliges Geschäftstreffen).

Erfolgsaussicht: Sehr gering (unter 10%), Gerichte wenden strikt die Pauschalbeträge an.

15. Gelten ab 2026 neue Regeln für Flugentschädigung?

Vorgeschlagene Änderungen (noch NICHT in Kraft):

Im Juni 2025 einigten sich EU-Verkehrsminister auf Reformen, die Passagierrechte verschlechtern würden:

  • 3h-Grenze → 4h-Grenze (Kurzstrecke) / 6h (Langstrecke)
  • Entschädigungen reduziert (250€ → 220€, etc.)
  • Verjährungsfrist: 5 Jahre → 6 Monate

Aktueller Stand (November 2025):

❌ Das EU-Parlament lehnt die Reformen ab ❌ Keine Einigung zwischen Ministerrat und Parlament ❌ KEINE Änderung in Kraft – die aktuellen Regeln gelten weiter

Passagiere können weiterhin:
  • 3-Stunden-Grenze nutzen
  • 250-600€ fordern
  • Innerhalb von 3-5 Jahren reklamieren (je nach nationalem Recht)

Nützliche Ressourcen

Offizielle Stellen:

Fluggasthelfer (gegen Provision):

Rechtliche Grundlagen:

Flugdaten-Tools:

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Letzte Aktualisierung: 29. November 2025

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei komplexen Einzelfällen konsultieren Sie einen auf Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Quellen

Statistiken und offizielle Daten

Airline-Performance und Rankings

Rechtsprechung und juristische Grundlagen

Außergewöhnliche Umstände und Streiks

Fluggasthelfer und Erfolgsquoten

Verbraucherschutz und Ratgeber

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Flugentschädigung
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