Arbeitsrecht
10/14/2025
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Mindestlohn & Überstunden: Lohnforderung beim Arbeitsgericht durchsetzen (3-Jahres-Frist)

Mindestlohn 12,82€ seit 2025. Überstunden einklagen beim Arbeitsgericht. 3-Jahres-Verjährungsfrist. Keine Gerichtskosten in erster Instanz. Lohnklage-Leitfaden.

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By Compens.ai Collective Intelligence

Insurance Claims Expert

Mindestlohn & Überstunden: Lohnforderung beim Arbeitsgericht durchsetzen (3-Jahres-Frist)

Kostenlose Lohnklage beim Arbeitsgericht. Mindestlohn durchsetzen. Überstunden nachfordern.

⚡ Schnellantwort

Mindestlohn 2025: 12,82€ pro Stunde (brutto) seit 01.01.2025 Verjährungsfrist: 3 Jahre (beginnt Ende des Jahres, in dem Anspruch entstand) Wo klagen: Arbeitsgericht am Arbeitsort oder Wohnort Kosten: Keine Gerichtskosten in 1. Instanz, eigene Anwaltskosten Beweislast: Arbeitgeber muss Arbeitszeiten nachweisen (§16 Abs. 2 MiLoG) Rechtsgrundlage: Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), BGB

⏰ Handeln Sie schnell: Ansprüche verjähren nach 3 Jahren!

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🎯 Ihre Rechte: Mindestlohn und Überstunden

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Aktueller Mindestlohn:
  • 12,82€/Stunde (brutto) seit 01.01.2025
  • Gilt für alle Arbeitnehmer (auch Minijobber, Praktikanten nach 3 Monaten)
  • Keine Ausnahmen mehr für Langzeitarbeitslose (seit 2020)

Ausnahmen vom Mindestlohn: ❌ Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung ❌ Auszubildende (andere Vergütungsregelungen) ❌ Ehrenamtliche Tätige ❌ Langzeitpraktikanten (über 3 Monate bei gleichem Arbeitgeber)

Wichtig: Tarifverträge dürfen NICHT unter gesetzlichen Mindestlohn gehen!

Überstundenvergütung

Wann müssen Überstunden bezahlt werden?

Grundsatz: Überstunden müssen vergütung werden (§612 BGB) ✅ Auch ohne ausdrückliche Anordnung: Wenn Arbeitgeber Überstunden duldet ✅ Mindestens Mindestlohn: Auch für Überstunden gilt 12,82€/Stunde

Überstundenregelungen im Arbeitsvertrag:

Zulässig:
  • "Überstunden mit Grundgehalt abgegolten" → NUR bei deutlich über Mindestlohn liegendem Gehalt
  • "Bis zu 10 Überstunden/Monat mit Gehalt abgegolten" → Konkrete Angabe erforderlich
Unzulässig (und damit unwirksam):
  • Pauschale Klauseln ohne Konkretisierung: "Alle Überstunden sind abgegolten"
  • Bei Gehältern nahe Mindestlohn: Überstundenklauseln unwirksam
  • Überstunden über gesetzliche Höchstarbeitszeit (§3 ArbZG: 8 Std./Tag)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Gesetzliche Höchstarbeitszeiten:
  • Regelarbeitszeit: 8 Stunden/Tag (§3 ArbZG)
  • Ausnahme: Bis zu 10 Stunden/Tag, wenn innerhalb von 6 Monaten Durchschnitt 8 Std./Tag
  • Wochenarbeitszeit: Faktisch max. 48 Stunden/Woche im 6-Monats-Schnitt
Ruhepausen (§4 ArbZG):
  • Arbeitszeit 6-9 Stunden: Mind. 30 Min. Pause
  • Arbeitszeit über 9 Stunden: Mind. 45 Min. Pause
Ruhezeit (§5 ArbZG):
  • Mind. 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen

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📊 Die Zahlen: Lohnforderungen in Deutschland

| Statistik | Wert | |-----------|------| | Mindestlohnverstöße 2024 | 50.000+ Kontrollen durch Zoll | | Durchschnittliche Nachzahlung | 1.500€ - 5.000€ pro Arbeitnehmer | | Verjährungsfrist | 3 Jahre (§195 BGB) | | Erfolgsquote Lohnklagen | 70-80% bei dokumentierten Arbeitszeiten |

Häufigste Verstöße:
  • Überstunden nicht bezahlt (60% der Fälle)
  • Mindestlohn unterschritten (25% der Fälle)
  • Pausenzeiten vom Lohn abgezogen, aber durchgearbeitet (15% der Fälle)
Verfahrensdauer Lohnklage:
  • Mahnverfahren: 4-8 Wochen
  • Gütetermin: 6-10 Wochen nach Klage
  • Urteil 1. Instanz: 3-6 Monate

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🚀 Lohnforderung durchsetzen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Anspruch berechnen (1-2 Stunden)

Überstunden berechnen:

Formel:

 Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenarbeitszeit × 4,33) Überstundenvergütung = Stundenlohn × Anzahl Überstunden 

Beispiel 1: Minijob mit Mindestlohnunterschreitung
  • Vereinbart: 538€/Monat (Minijobgrenze 2025) für 40 Std./Monat
  • Tatsächlich gearbeitet: 60 Std./Monat
  • Stundenlohn vereinbart: 538€ ÷ 40 = 13,45€/Std. ✓ (über Mindestlohn)
  • Aber: Tatsächlicher Stundenlohn: 538€ ÷ 60 = 8,97€/Std. ❌ (unter Mindestlohn!)
  • Nachforderung pro Monat: (60 Std. × 12,82€) - 538€ = 231,20€
  • Nachforderung 12 Monate: 2.774,40€
Beispiel 2: Vollzeit mit unbezahlten Überstunden
  • Bruttogehalt: 3.000€/Monat
  • Vereinbarte Wochenarbeitszeit: 40 Std.
  • Stundenlohn: 3.000€ ÷ (40 × 4,33) = 17,30€/Std.
  • Überstunden pro Monat: 20 Std. (nicht bezahlt, nicht abgegolten)
  • Nachforderung pro Monat: 20 Std. × 17,30€ = 346€
  • Nachforderung 24 Monate: 8.304€
Beispiel 3: "Überstunden abgegolten"-Klausel
  • Gehalt: 2.800€/Monat für 40 Std./Woche
  • Arbeitsvertrag: "Überstunden bis 10 Std./Monat mit Gehalt abgegolten"
  • Tatsächliche Überstunden: 25 Std./Monat
  • Stundenlohn: 2.800€ ÷ (40 × 4,33) = 16,15€/Std.
  • Abgegolten: 10 Std. (vertraglich geregelt)
  • Nachforderung: 15 Std. × 16,15€ = 242,25€/Monat
  • Nachforderung 36 Monate: 8.721€

Schritt 2: Beweise sichern (Sofort!)

Arbeitszeitnachweise sammeln:

📄 Arbeitgeberdokumentation (§16 Abs. 2 MiLoG):
  • Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitszeiten aufzuzeichnen!
  • Mindestens: Beginn, Ende, Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Gilt für alle Minijobber und bestimmte Branchen (Bau, Gastronomie, Pflege, etc.)
  • Beweislast bei Arbeitgeber, wenn keine ordnungsgemäße Dokumentation
📄 Ihre eigenen Aufzeichnungen:
  • Stundenzettel (handschriftlich oder digital)
  • Kalendereinträge mit Arbeitszeiten
  • E-Mails mit Zeitstempeln (Arbeitsanfang/-ende erkennbar)
  • Screenshots von Zeiterfassungssystemen
  • Schichtpläne
📄 Zeugenaussagen:
  • Kollegen, die gleiche Arbeitszeiten hatten
  • Vorgesetzte, die Überstunden angeordnet haben
  • Kunden/Lieferanten, die Sie zu bestimmten Zeiten gesehen haben
📄 Indizien:
  • Fahrtenbücher (bei Außendiensttätigkeit)
  • Tankquittungen mit Zeitstempel
  • Parktickets
  • Hotelrechnungen bei Dienstreisen

⚠️ Wichtig bei fehlender Arbeitgeberdokumentation:

Nach § 16 Abs. 2 MiLoG muss Arbeitgeber Arbeitszeiten aufzeichnen. Fehlt diese Dokumentation:
  • Beweiserleichterung für Arbeitnehmer
  • Ihre glaubhafte Darstellung wird ernstgenommen
  • Arbeitgeber muss das Gegenteil beweisen

Schritt 3: Außergerichtliche Zahlungsaufforderung (1-2 Wochen)

Schriftliche Zahlungsaufforderung formulieren:

Muster-Zahlungsaufforderung:

 [Ihr Name] [Ihre Adresse]

[Arbeitgeber] [Adresse]

[Ort], [Datum]

Zahlungsaufforderung: Ausstehende Lohnzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie hiermit auf, mir die ausstehende Vergütung für geleistete Überstunden/Mindestlohnunterschreitung in Höhe von [Betrag]€ zu zahlen.

Berechnung:
  • Zeitraum: [Monat/Jahr] bis [Monat/Jahr]
  • Gearbeitete Überstunden: [Anzahl] Stunden
  • Stundenlohn: [Betrag]€
  • Gesamtforderung: [Betrag]€

Begründung: [Kurze Darstellung: Überstunden angeordnet/geduldet, nicht bezahlt, Mindestlohn unterschritten, etc.]

Zahlungsfrist: Ich fordere Sie auf, den Betrag von [Betrag]€ bis spätestens [Datum - 14 Tage] auf folgendes Konto zu überweisen: [Bankverbindung]

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen und zusätzlich Verzugszinsen (5% über Basiszinssatz) sowie meine Rechtsanwaltskosten geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift] [Name]

Anlagen: Arbeitszeitaufzeichnungen

Versand:
  • Per Einschreiben mit Rückschein (Zugangsnachweis!)
  • Kopie für Ihre Unterlagen aufbewahren

Reaktionen des Arbeitgebers:

Zahlung erfolgt: Angelegenheit erledigt (prüfen Sie Betrag!) ⚠️ Teilzahlung: Annahme unter Vorbehalt ("Teilbetrag, Restforderung bleibt bestehen") ❌ Keine Reaktion: Klage beim Arbeitsgericht nach Fristablauf ❌ Ablehnung: Begründung prüfen, ggf. sofort Klage

Schritt 4: Gerichtliches Mahnverfahren (Optional, 4-8 Wochen)

Alternative zur Klage: Mahnbescheid

Vorteile:
  • Schneller als Klage (4-8 Wochen)
  • Günstiger (Gerichtskosten abhängig von Streitwert, aber niedriger als Klage)
  • Online möglich über mahngerichte.de
Ablauf:
  • Mahnantrag stellen (online oder schriftlich)
  • Gericht erlässt Mahnbescheid (ohne Prüfung der Forderung!)
  • Zustellung an Arbeitgeber
  • Arbeitgeber hat 2 Wochen Widerspruchsfrist
  • Ohne Widerspruch: Vollstreckungsbescheid → Zwangsvollstreckung möglich
  • Mit Widerspruch: Automatische Überleitung ins Klageverfahren
Nachteil:
  • Bei Widerspruch: Verfahren landet sowieso vor Arbeitsgericht
  • Zusätzliche Kosten, wenn am Ende doch Klage nötig

Empfehlung: Mahnverfahren bei einfachen, unstrittigen Forderungen (z.B. Mindestlohn offensichtlich unterschritten). Bei komplexen Fällen direkt Klage.

Schritt 5: Lohnklage beim Arbeitsgericht (3-6 Monate)

Klageschrift verfassen:

Klageanträge:


  • Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [Betrag]€ brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit [Datum der Zahlungsaufforderung] zu zahlen.
  • Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Klageinhalt:
  • Parteien: Kläger (Sie), Beklagte (Arbeitgeber)
  • Streitgegenstand: Unbezahlte Überstunden / Mindestlohnunterschreitung
  • Begründung:
  • Arbeitsverhältnis (Dauer, Position, Gehalt)
  • Vereinbarte Arbeitszeit
  • Tatsächlich geleistete Arbeitszeit (mit Datum und Stundenzahl)
  • Berechnung der Forderung
  • Zahlungsaufforderung und Fristversäumnis
  • Beweismittel:
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsnachweise
  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Zeugen benennen
  • Anlagen: Alle Beweismittel als Kopien
Einreichung:
  • Schriftlich per Post ans Arbeitsgericht
  • Zu Protokoll bei Rechtsantragsstelle (kostenlos, ohne Anwalt möglich)
  • Zuständiges Gericht: Arbeitsgericht am Arbeitsort oder Wohnort
Kosten in 1. Instanz:
  • Keine Gerichtskosten (§12 ArbGG)
  • Eigene Anwaltskosten: Ca. 500€-2.000€ (abhängig von Streitwert)
  • Prozesskostenhilfe möglich bei geringem Einkommen

Schritt 6: Gütetermin (6-10 Wochen nach Klage)

Ablauf:
  • Güterichter lädt beide Parteien ein
  • Informelles Gespräch
  • Richter hört Argumente beider Seiten
  • Richter schlägt Vergleich vor
Typischer Vergleichsvorschlag:
  • Arbeitgeber zahlt 60-80% der Klageforderung
  • Wechselseitiger Verzicht auf weitere Ansprüche
  • Kostenausgleich (jeder trägt eigene Kosten)

Strategische Überlegungen:

Vergleich annehmen, wenn:
  • Beweislage unsicher (wenige Arbeitszeitnachweise)
  • Schnelle Zahlung gewünscht
  • Arbeitsverh ältnis soll nicht weiter belastet werden
Vergleich ablehnen, wenn:
  • Beweislage sehr gut (lückenlose Dokumentation)
  • Angebot unter 50% der Forderung
  • Grundsatzentscheidung gewünscht

Schritt 7: Kammertermin und Urteil (3-6 Monate nach Gütetermin)

Vor der Kammer:
  • 1 Berufsrichter + 2 ehrenamtliche Richter
  • Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung, Urkundenbeweis)
  • Arbeitgeber muss beweisen: Arbeitszeiten waren anders
Beweislast bei Mindestlohn:
  • § 16 Abs. 2 MiLoG: Arbeitgeber muss Arbeitszeiten dokumentiert haben
  • Fehlt Dokumentation: Ihre glaubhafte Darstellung wird zugrunde gelegt
  • Beispiel (BAG-Urteil 5 AZR 135/16): Ohne Arbeitgeberdokumentation muss Arbeitnehmer nur glaubhaft machen, dass und in welchem Umfang Überstunden angefallen sind
Urteil:
  • Klage stattgegeben → Arbeitgeber muss zahlen + Zinsen + Ihre Anwaltskosten
  • Klage abgewiesen → Sie zahlen eigene Anwaltskosten (NICHT Anwaltskosten Arbeitgeber in 1. Instanz!)
  • Teilweise stattgegeben → Jeder trägt eigene Kosten anteilig

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💰 Verjährung und Verzugszinsen

Verjährungsfristen (§195 BGB)

Regelverjährung: 3 Jahre

Beginn der Verjährung:
  • Mit Ablauf des Jahres, in dem Anspruch entstanden ist
  • Beispiel: Überstunden Januar 2025 → Verjährung ab 01.01.2026 → Verjährt: 31.12.2028

Praktische Beispiele:

Beispiel 1:
  • Überstunden geleistet: Gesamtes Jahr 2022
  • Verjährungsbeginn: 01.01.2023
  • Verjährung: 31.12.2025
  • Stand Februar 2025: Noch einklagbar!
Beispiel 2:
  • Überstunden geleistet: Januar bis Dezember 2021
  • Verjährungsbeginn: 01.01.2022
  • Verjährung: 31.12.2024
  • Stand Februar 2025: Verjährt! Nicht mehr einklagbar.

Verzugszinsen (§288 BGB)

Ab wann Verzug?
  • Nach Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
  • Zinssatz: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (derzeit ca. 8-9%)
Beispiel:
  • Forderung: 5.000€
  • Zahlungsaufforderung: 01.02.2025 mit Frist bis 15.02.2025
  • Arbeitgeber zahlt nicht
  • Verzugszinsen ab 16.02.2025: 5.000€ × 8,5% ÷ 365 Tage = 1,16€/Tag
  • Bei Zahlung nach 6 Monaten: 5.000€ + (1,16€ × 180 Tage) = 5.208,80€

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🛡️ Schutz vor Kündigung wegen Lohnklage

Kündigungsverbot (§612a BGB)

Maßregelungsverbot: Arbeitgeber darf Sie nicht benachteiligen, weil Sie Rechte geltend machen.

Beispiele unzulässiger Maßregelungen: ❌ Kündigung wegen Lohnklage ❌ Abmahnung wegen Geltendmachung von Überstunden ❌ Versetzung auf schlechteren Arbeitsplatz ❌ Benachteiligung bei Beförderungen

Folge bei Verstoß:
  • Kündigung wegen Lohnklage ist unwirksam
  • Schadensersatzansprüche gegen Arbeitgeber
  • Kündigungsschutzklage parallel zur Lohnklage möglich

Taktische Überlegungen

Klage während Arbeitsverhältnis:
  • Risiko: Verschlechterung des Arbeitsklimas
  • Vorteil: Frühe Durchsetzung, Verjährung vermeiden
  • Empfehlung: Bei gravierenden Verstößen (große Summen) sofort klagen
Klage nach Beendigung:
  • Kein Risiko für laufendes Arbeitsverhältnis
  • Nachteil: Evtl. längere Wartezeit bis Zahlung
  • Empfehlung: Bei kleineren Beträgen bis Vertragsende warten

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❓ Häufige Fragen

F: Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich Lohn einfordere? A: Nein! § 612a BGB verbietet Benachteiligung wegen Rechtsausübung. Kündigung wäre unwirksam. Sie können dann parallel Kündigungsschutzklage einreichen.

F: Was ist, wenn ich keine Arbeitszeitnachweise habe? A: Bei Mindestlohnansprüchen: Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitszeiten aufzuzeichnen (§16 Abs. 2 MiLoG). Fehlt diese Dokumentation, wird Ihre glaubhafte Darstellung zugrunde gelegt. Sammeln Sie alle indirekten Beweise (E-Mails, Zeugen, etc.).

F: Wie lange dauert eine Lohnklage? A: Im Schnitt 6-12 Monate bis Urteil. Gütetermin nach 6-10 Wochen. Bei Vergleich im Gütetermin deutlich schneller (3-4 Monate gesamt).

F: Was kostet mich eine Lohnklage? A: In 1. Instanz keine Gerichtskosten (§12 ArbGG). Eigene Anwaltskosten: 500€-2.000€ abhängig von Streitwert. Bei Erfolg muss Arbeitgeber Ihre Anwaltskosten zahlen. Prozesskostenhilfe möglich.

F: Kann ich auch als Minijobber Mindestlohn einklagen? A: Ja! Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch Minijobber. Arbeitgeber muss Arbeitszeiten dokumentieren (§16 Abs. 2 MiLoG). Viele Mindestlohnverstöße bei Minijobbern.

F: Was ist mit Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag? A: Ausschlussfristen gelten NICHT für Mindestlohnansprüche (§3 MiLoG). Auch bei anderer Lohnforderung: Klauseln unter 3 Monaten oft unwirksam (§202 BGB). Trotzdem: Früh geltend machen!

F: Mein Chef sagt, Überstunden sind mit Gehalt abgegolten - stimmt das? A: Nur, wenn im Arbeitsvertrag konkret geregelt (z.B. bis 10 Std./Monat) UND Gehalt deutlich über Mindestlohn liegt. Pauschale Klauseln ("alle Überstunden abgegolten") sind oft unwirksam. Bei Gehältern nahe Mindestlohn immer unwirksam.

F: Kann ich Lohn auch nach Kündigung noch einklagen? A: Ja! Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (ab Ende des Jahres, in dem Anspruch entstand). Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat keinen Einfluss auf Lohnansprüche.

F: Was passiert bei Schwarzarbeit? A: Mindestlohnanspruch besteht trotzdem! Aber: Risiko strafrechtlicher Konsequenzen für beide Seiten. Zivilrechtlich können Sie Lohn einklagen, auch bei Schwarzarbeit.

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🤝 Was Compens.ai helfen kann

Kostenlose Ressourcen

  • Lohnrechner: Berechnen Sie Ihre Mindestlohn- und Überstundenansprüche
  • Verjährungsrechner: Prüfen Sie, ob Ihre Ansprüche noch einklagbar sind
  • Musterschreiben: Zahlungsaufforderung und Klageschrift
  • Anwaltssuche: Fachanwälte für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe

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📱 Sofort handeln

Nächste Schritte

  • Anspruch berechnen (1 Std.): Überstunden und Mindestlohn ausrechnen
  • Beweise sichern (1 Tag): Arbeitszeiten dokumentieren, Zeugen notieren
  • Zahlungsaufforderung (1 Woche): Schriftlich, mit Frist, per Einschreiben
  • Anwalt konsultieren (2 Wochen): Bei Ablehnung oder Nichtzahlung
  • Klage einreichen (1 Monat): Vor Arbeitsgericht, Prozesskostenhilfe prüfen

Wichtige Fristen

3 Jahre Verjährung - Ab Ende des Jahres, in dem Anspruch entstand ⏰ 14 Tage Zahlungsfrist - In Zahlungsaufforderung setzen ⏰ Sofort dokumentieren - Arbeitszeiten täglich notieren

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Haftungsausschluss: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum deutschen Mindestlohngesetz und Arbeitszeitgesetz. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht für Beratung zu Ihrem konkreten Fall. Verjährungsfristen sind strikt - handeln Sie rechtzeitig!

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