Mindestlohn & Überstunden: Lohnforderung beim Arbeitsgericht durchsetzen (3-Jahres-Frist)
Mindestlohn 12,82€ seit 2025. Überstunden einklagen beim Arbeitsgericht. 3-Jahres-Verjährungsfrist. Keine Gerichtskosten in erster Instanz. Lohnklage-Leitfaden.
By Compens.ai Collective Intelligence
Insurance Claims Expert
Mindestlohn & Überstunden: Lohnforderung beim Arbeitsgericht durchsetzen (3-Jahres-Frist)
Kostenlose Lohnklage beim Arbeitsgericht. Mindestlohn durchsetzen. Überstunden nachfordern.
⚡ Schnellantwort
Mindestlohn 2025: 12,82€ pro Stunde (brutto) seit 01.01.2025 Verjährungsfrist: 3 Jahre (beginnt Ende des Jahres, in dem Anspruch entstand) Wo klagen: Arbeitsgericht am Arbeitsort oder Wohnort Kosten: Keine Gerichtskosten in 1. Instanz, eigene Anwaltskosten Beweislast: Arbeitgeber muss Arbeitszeiten nachweisen (§16 Abs. 2 MiLoG) Rechtsgrundlage: Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), BGB
⏰ Handeln Sie schnell: Ansprüche verjähren nach 3 Jahren!
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🎯 Ihre Rechte: Mindestlohn und Überstunden
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Aktueller Mindestlohn:- •12,82€/Stunde (brutto) seit 01.01.2025
- •Gilt für alle Arbeitnehmer (auch Minijobber, Praktikanten nach 3 Monaten)
- •Keine Ausnahmen mehr für Langzeitarbeitslose (seit 2020)
Ausnahmen vom Mindestlohn: ❌ Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung ❌ Auszubildende (andere Vergütungsregelungen) ❌ Ehrenamtliche Tätige ❌ Langzeitpraktikanten (über 3 Monate bei gleichem Arbeitgeber)
Wichtig: Tarifverträge dürfen NICHT unter gesetzlichen Mindestlohn gehen!
Überstundenvergütung
Wann müssen Überstunden bezahlt werden?
✅ Grundsatz: Überstunden müssen vergütung werden (§612 BGB) ✅ Auch ohne ausdrückliche Anordnung: Wenn Arbeitgeber Überstunden duldet ✅ Mindestens Mindestlohn: Auch für Überstunden gilt 12,82€/Stunde
Überstundenregelungen im Arbeitsvertrag:
Zulässig:- •"Überstunden mit Grundgehalt abgegolten" → NUR bei deutlich über Mindestlohn liegendem Gehalt
- •"Bis zu 10 Überstunden/Monat mit Gehalt abgegolten" → Konkrete Angabe erforderlich
- •Pauschale Klauseln ohne Konkretisierung: "Alle Überstunden sind abgegolten"
- •Bei Gehältern nahe Mindestlohn: Überstundenklauseln unwirksam
- •Überstunden über gesetzliche Höchstarbeitszeit (§3 ArbZG: 8 Std./Tag)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Gesetzliche Höchstarbeitszeiten:- •Regelarbeitszeit: 8 Stunden/Tag (§3 ArbZG)
- •Ausnahme: Bis zu 10 Stunden/Tag, wenn innerhalb von 6 Monaten Durchschnitt 8 Std./Tag
- •Wochenarbeitszeit: Faktisch max. 48 Stunden/Woche im 6-Monats-Schnitt
- •Arbeitszeit 6-9 Stunden: Mind. 30 Min. Pause
- •Arbeitszeit über 9 Stunden: Mind. 45 Min. Pause
- •Mind. 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
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📊 Die Zahlen: Lohnforderungen in Deutschland
| Statistik | Wert | |-----------|------| | Mindestlohnverstöße 2024 | 50.000+ Kontrollen durch Zoll | | Durchschnittliche Nachzahlung | 1.500€ - 5.000€ pro Arbeitnehmer | | Verjährungsfrist | 3 Jahre (§195 BGB) | | Erfolgsquote Lohnklagen | 70-80% bei dokumentierten Arbeitszeiten |
Häufigste Verstöße:- •Überstunden nicht bezahlt (60% der Fälle)
- •Mindestlohn unterschritten (25% der Fälle)
- •Pausenzeiten vom Lohn abgezogen, aber durchgearbeitet (15% der Fälle)
- •Mahnverfahren: 4-8 Wochen
- •Gütetermin: 6-10 Wochen nach Klage
- •Urteil 1. Instanz: 3-6 Monate
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🚀 Lohnforderung durchsetzen: Schritt für Schritt
Schritt 1: Anspruch berechnen (1-2 Stunden)
Überstunden berechnen:
Formel:
 Stundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenarbeitszeit × 4,33) Überstundenvergütung = Stundenlohn × Anzahl Überstunden - •Vereinbart: 538€/Monat (Minijobgrenze 2025) für 40 Std./Monat
- •Tatsächlich gearbeitet: 60 Std./Monat
- •Stundenlohn vereinbart: 538€ ÷ 40 = 13,45€/Std. ✓ (über Mindestlohn)
- •Aber: Tatsächlicher Stundenlohn: 538€ ÷ 60 = 8,97€/Std. ❌ (unter Mindestlohn!)
- •Nachforderung pro Monat: (60 Std. × 12,82€) - 538€ = 231,20€
- •Nachforderung 12 Monate: 2.774,40€
- •Bruttogehalt: 3.000€/Monat
- •Vereinbarte Wochenarbeitszeit: 40 Std.
- •Stundenlohn: 3.000€ ÷ (40 × 4,33) = 17,30€/Std.
- •Überstunden pro Monat: 20 Std. (nicht bezahlt, nicht abgegolten)
- •Nachforderung pro Monat: 20 Std. × 17,30€ = 346€
- •Nachforderung 24 Monate: 8.304€
- •Gehalt: 2.800€/Monat für 40 Std./Woche
- •Arbeitsvertrag: "Überstunden bis 10 Std./Monat mit Gehalt abgegolten"
- •Tatsächliche Überstunden: 25 Std./Monat
- •Stundenlohn: 2.800€ ÷ (40 × 4,33) = 16,15€/Std.
- •Abgegolten: 10 Std. (vertraglich geregelt)
- •Nachforderung: 15 Std. × 16,15€ = 242,25€/Monat
- •Nachforderung 36 Monate: 8.721€
Schritt 2: Beweise sichern (Sofort!)
Arbeitszeitnachweise sammeln:
📄 Arbeitgeberdokumentation (§16 Abs. 2 MiLoG):- •Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitszeiten aufzuzeichnen!
- •Mindestens: Beginn, Ende, Dauer der täglichen Arbeitszeit
- •Gilt für alle Minijobber und bestimmte Branchen (Bau, Gastronomie, Pflege, etc.)
- •Beweislast bei Arbeitgeber, wenn keine ordnungsgemäße Dokumentation
- •Stundenzettel (handschriftlich oder digital)
- •Kalendereinträge mit Arbeitszeiten
- •E-Mails mit Zeitstempeln (Arbeitsanfang/-ende erkennbar)
- •Screenshots von Zeiterfassungssystemen
- •Schichtpläne
- •Kollegen, die gleiche Arbeitszeiten hatten
- •Vorgesetzte, die Überstunden angeordnet haben
- •Kunden/Lieferanten, die Sie zu bestimmten Zeiten gesehen haben
- •Fahrtenbücher (bei Außendiensttätigkeit)
- •Tankquittungen mit Zeitstempel
- •Parktickets
- •Hotelrechnungen bei Dienstreisen
⚠️ Wichtig bei fehlender Arbeitgeberdokumentation:
Nach § 16 Abs. 2 MiLoG muss Arbeitgeber Arbeitszeiten aufzeichnen. Fehlt diese Dokumentation:- •Beweiserleichterung für Arbeitnehmer
- •Ihre glaubhafte Darstellung wird ernstgenommen
- •Arbeitgeber muss das Gegenteil beweisen
Schritt 3: Außergerichtliche Zahlungsaufforderung (1-2 Wochen)
Schriftliche Zahlungsaufforderung formulieren:
Muster-Zahlungsaufforderung:
 [Ihr Name] [Ihre Adresse]
[Arbeitgeber] [Adresse]
[Ort], [Datum]
Zahlungsaufforderung: Ausstehende Lohnzahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie hiermit auf, mir die ausstehende Vergütung für geleistete Überstunden/Mindestlohnunterschreitung in Höhe von [Betrag]€ zu zahlen.
Berechnung:
- •Zeitraum: [Monat/Jahr] bis [Monat/Jahr]
- •Gearbeitete Überstunden: [Anzahl] Stunden
- •Stundenlohn: [Betrag]€
- •Gesamtforderung: [Betrag]€
Begründung: [Kurze Darstellung: Überstunden angeordnet/geduldet, nicht bezahlt, Mindestlohn unterschritten, etc.]
Zahlungsfrist: Ich fordere Sie auf, den Betrag von [Betrag]€ bis spätestens [Datum - 14 Tage] auf folgendes Konto zu überweisen: [Bankverbindung]
Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, werde ich ohne weitere Ankündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen und zusätzlich Verzugszinsen (5% über Basiszinssatz) sowie meine Rechtsanwaltskosten geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift] [Name]
Anlagen: Arbeitszeitaufzeichnungen 
- •Per Einschreiben mit Rückschein (Zugangsnachweis!)
- •Kopie für Ihre Unterlagen aufbewahren
Reaktionen des Arbeitgebers:
✅ Zahlung erfolgt: Angelegenheit erledigt (prüfen Sie Betrag!) ⚠️ Teilzahlung: Annahme unter Vorbehalt ("Teilbetrag, Restforderung bleibt bestehen") ❌ Keine Reaktion: Klage beim Arbeitsgericht nach Fristablauf ❌ Ablehnung: Begründung prüfen, ggf. sofort Klage
Schritt 4: Gerichtliches Mahnverfahren (Optional, 4-8 Wochen)
Alternative zur Klage: Mahnbescheid
Vorteile:- •Schneller als Klage (4-8 Wochen)
- •Günstiger (Gerichtskosten abhängig von Streitwert, aber niedriger als Klage)
- •Online möglich über mahngerichte.de
- •Mahnantrag stellen (online oder schriftlich)
- •Gericht erlässt Mahnbescheid (ohne Prüfung der Forderung!)
- •Zustellung an Arbeitgeber
- •Arbeitgeber hat 2 Wochen Widerspruchsfrist
- •Ohne Widerspruch: Vollstreckungsbescheid → Zwangsvollstreckung möglich
- •Mit Widerspruch: Automatische Überleitung ins Klageverfahren
- •Bei Widerspruch: Verfahren landet sowieso vor Arbeitsgericht
- •Zusätzliche Kosten, wenn am Ende doch Klage nötig
Empfehlung: Mahnverfahren bei einfachen, unstrittigen Forderungen (z.B. Mindestlohn offensichtlich unterschritten). Bei komplexen Fällen direkt Klage.
Schritt 5: Lohnklage beim Arbeitsgericht (3-6 Monate)
Klageschrift verfassen:
Klageanträge:
- •Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [Betrag]€ brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit [Datum der Zahlungsaufforderung] zu zahlen.
- •Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
- •Parteien: Kläger (Sie), Beklagte (Arbeitgeber)
- •Streitgegenstand: Unbezahlte Überstunden / Mindestlohnunterschreitung
- •Begründung:
- •Arbeitsverhältnis (Dauer, Position, Gehalt)
- •Vereinbarte Arbeitszeit
- •Tatsächlich geleistete Arbeitszeit (mit Datum und Stundenzahl)
- •Berechnung der Forderung
- •Zahlungsaufforderung und Fristversäumnis
- •Beweismittel:
- •Arbeitsvertrag
- •Gehaltsnachweise
- •Arbeitszeitaufzeichnungen
- •Zeugen benennen
- •Anlagen: Alle Beweismittel als Kopien
- •Schriftlich per Post ans Arbeitsgericht
- •Zu Protokoll bei Rechtsantragsstelle (kostenlos, ohne Anwalt möglich)
- •Zuständiges Gericht: Arbeitsgericht am Arbeitsort oder Wohnort
- •Keine Gerichtskosten (§12 ArbGG)
- •Eigene Anwaltskosten: Ca. 500€-2.000€ (abhängig von Streitwert)
- •Prozesskostenhilfe möglich bei geringem Einkommen
Schritt 6: Gütetermin (6-10 Wochen nach Klage)
Ablauf:- •Güterichter lädt beide Parteien ein
- •Informelles Gespräch
- •Richter hört Argumente beider Seiten
- •Richter schlägt Vergleich vor
- •Arbeitgeber zahlt 60-80% der Klageforderung
- •Wechselseitiger Verzicht auf weitere Ansprüche
- •Kostenausgleich (jeder trägt eigene Kosten)
Strategische Überlegungen:
✅ Vergleich annehmen, wenn:- •Beweislage unsicher (wenige Arbeitszeitnachweise)
- •Schnelle Zahlung gewünscht
- •Arbeitsverh ältnis soll nicht weiter belastet werden
- •Beweislage sehr gut (lückenlose Dokumentation)
- •Angebot unter 50% der Forderung
- •Grundsatzentscheidung gewünscht
Schritt 7: Kammertermin und Urteil (3-6 Monate nach Gütetermin)
Vor der Kammer:- •1 Berufsrichter + 2 ehrenamtliche Richter
- •Beweisaufnahme (Zeugenvernehmung, Urkundenbeweis)
- •Arbeitgeber muss beweisen: Arbeitszeiten waren anders
- •§ 16 Abs. 2 MiLoG: Arbeitgeber muss Arbeitszeiten dokumentiert haben
- •Fehlt Dokumentation: Ihre glaubhafte Darstellung wird zugrunde gelegt
- •Beispiel (BAG-Urteil 5 AZR 135/16): Ohne Arbeitgeberdokumentation muss Arbeitnehmer nur glaubhaft machen, dass und in welchem Umfang Überstunden angefallen sind
- •Klage stattgegeben → Arbeitgeber muss zahlen + Zinsen + Ihre Anwaltskosten
- •Klage abgewiesen → Sie zahlen eigene Anwaltskosten (NICHT Anwaltskosten Arbeitgeber in 1. Instanz!)
- •Teilweise stattgegeben → Jeder trägt eigene Kosten anteilig
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💰 Verjährung und Verzugszinsen
Verjährungsfristen (§195 BGB)
Regelverjährung: 3 Jahre
Beginn der Verjährung:- •Mit Ablauf des Jahres, in dem Anspruch entstanden ist
- •Beispiel: Überstunden Januar 2025 → Verjährung ab 01.01.2026 → Verjährt: 31.12.2028
Praktische Beispiele:
Beispiel 1:- •Überstunden geleistet: Gesamtes Jahr 2022
- •Verjährungsbeginn: 01.01.2023
- •Verjährung: 31.12.2025
- •Stand Februar 2025: Noch einklagbar!
- •Überstunden geleistet: Januar bis Dezember 2021
- •Verjährungsbeginn: 01.01.2022
- •Verjährung: 31.12.2024
- •Stand Februar 2025: Verjährt! Nicht mehr einklagbar.
Verzugszinsen (§288 BGB)
Ab wann Verzug?- •Nach Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung
- •Zinssatz: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (derzeit ca. 8-9%)
- •Forderung: 5.000€
- •Zahlungsaufforderung: 01.02.2025 mit Frist bis 15.02.2025
- •Arbeitgeber zahlt nicht
- •Verzugszinsen ab 16.02.2025: 5.000€ × 8,5% ÷ 365 Tage = 1,16€/Tag
- •Bei Zahlung nach 6 Monaten: 5.000€ + (1,16€ × 180 Tage) = 5.208,80€
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🛡️ Schutz vor Kündigung wegen Lohnklage
Kündigungsverbot (§612a BGB)
Maßregelungsverbot: Arbeitgeber darf Sie nicht benachteiligen, weil Sie Rechte geltend machen.
Beispiele unzulässiger Maßregelungen: ❌ Kündigung wegen Lohnklage ❌ Abmahnung wegen Geltendmachung von Überstunden ❌ Versetzung auf schlechteren Arbeitsplatz ❌ Benachteiligung bei Beförderungen
Folge bei Verstoß:- •Kündigung wegen Lohnklage ist unwirksam
- •Schadensersatzansprüche gegen Arbeitgeber
- •Kündigungsschutzklage parallel zur Lohnklage möglich
Taktische Überlegungen
Klage während Arbeitsverhältnis:- •Risiko: Verschlechterung des Arbeitsklimas
- •Vorteil: Frühe Durchsetzung, Verjährung vermeiden
- •Empfehlung: Bei gravierenden Verstößen (große Summen) sofort klagen
- •Kein Risiko für laufendes Arbeitsverhältnis
- •Nachteil: Evtl. längere Wartezeit bis Zahlung
- •Empfehlung: Bei kleineren Beträgen bis Vertragsende warten
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❓ Häufige Fragen
F: Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich Lohn einfordere? A: Nein! § 612a BGB verbietet Benachteiligung wegen Rechtsausübung. Kündigung wäre unwirksam. Sie können dann parallel Kündigungsschutzklage einreichen.
F: Was ist, wenn ich keine Arbeitszeitnachweise habe? A: Bei Mindestlohnansprüchen: Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitszeiten aufzuzeichnen (§16 Abs. 2 MiLoG). Fehlt diese Dokumentation, wird Ihre glaubhafte Darstellung zugrunde gelegt. Sammeln Sie alle indirekten Beweise (E-Mails, Zeugen, etc.).
F: Wie lange dauert eine Lohnklage? A: Im Schnitt 6-12 Monate bis Urteil. Gütetermin nach 6-10 Wochen. Bei Vergleich im Gütetermin deutlich schneller (3-4 Monate gesamt).
F: Was kostet mich eine Lohnklage? A: In 1. Instanz keine Gerichtskosten (§12 ArbGG). Eigene Anwaltskosten: 500€-2.000€ abhängig von Streitwert. Bei Erfolg muss Arbeitgeber Ihre Anwaltskosten zahlen. Prozesskostenhilfe möglich.
F: Kann ich auch als Minijobber Mindestlohn einklagen? A: Ja! Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, auch Minijobber. Arbeitgeber muss Arbeitszeiten dokumentieren (§16 Abs. 2 MiLoG). Viele Mindestlohnverstöße bei Minijobbern.
F: Was ist mit Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag? A: Ausschlussfristen gelten NICHT für Mindestlohnansprüche (§3 MiLoG). Auch bei anderer Lohnforderung: Klauseln unter 3 Monaten oft unwirksam (§202 BGB). Trotzdem: Früh geltend machen!
F: Mein Chef sagt, Überstunden sind mit Gehalt abgegolten - stimmt das? A: Nur, wenn im Arbeitsvertrag konkret geregelt (z.B. bis 10 Std./Monat) UND Gehalt deutlich über Mindestlohn liegt. Pauschale Klauseln ("alle Überstunden abgegolten") sind oft unwirksam. Bei Gehältern nahe Mindestlohn immer unwirksam.
F: Kann ich Lohn auch nach Kündigung noch einklagen? A: Ja! Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (ab Ende des Jahres, in dem Anspruch entstand). Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat keinen Einfluss auf Lohnansprüche.
F: Was passiert bei Schwarzarbeit? A: Mindestlohnanspruch besteht trotzdem! Aber: Risiko strafrechtlicher Konsequenzen für beide Seiten. Zivilrechtlich können Sie Lohn einklagen, auch bei Schwarzarbeit.
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🤝 Was Compens.ai helfen kann
Kostenlose Ressourcen
- •Lohnrechner: Berechnen Sie Ihre Mindestlohn- und Überstundenansprüche
- •Verjährungsrechner: Prüfen Sie, ob Ihre Ansprüche noch einklagbar sind
- •Musterschreiben: Zahlungsaufforderung und Klageschrift
- •Anwaltssuche: Fachanwälte für Arbeitsrecht in Ihrer Nähe
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📱 Sofort handeln
Nächste Schritte
- •✅ Anspruch berechnen (1 Std.): Überstunden und Mindestlohn ausrechnen
- •✅ Beweise sichern (1 Tag): Arbeitszeiten dokumentieren, Zeugen notieren
- •✅ Zahlungsaufforderung (1 Woche): Schriftlich, mit Frist, per Einschreiben
- •✅ Anwalt konsultieren (2 Wochen): Bei Ablehnung oder Nichtzahlung
- •✅ Klage einreichen (1 Monat): Vor Arbeitsgericht, Prozesskostenhilfe prüfen
Wichtige Fristen
⏰ 3 Jahre Verjährung - Ab Ende des Jahres, in dem Anspruch entstand ⏰ 14 Tage Zahlungsfrist - In Zahlungsaufforderung setzen ⏰ Sofort dokumentieren - Arbeitszeiten täglich notieren
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Haftungsausschluss: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum deutschen Mindestlohngesetz und Arbeitszeitgesetz. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht für Beratung zu Ihrem konkreten Fall. Verjährungsfristen sind strikt - handeln Sie rechtzeitig!