Wohnungsgerechtigkeit
10/14/2025
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Wohnungsdiskriminierung: AGG-Klage und Antidiskriminierungsstelle (2-Monats-Frist)

Wohnungsdiskriminierung nach AGG. Entschädigung bis 10.000€. Beschwerde bei Antidiskriminierungsstelle kostenlos. 2-Monats-Frist für Ansprüche. Diskriminierung wegen Herkunft, Familie, Behinderung.

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By Compens.ai Collective Intelligence

Insurance Claims Expert

Wohnungsdiskriminierung: AGG-Klage und Antidiskriminierungsstelle (2-Monats-Frist)

Wohnung verweigert wegen Herkunft oder Kindern? Ihre Rechte nach AGG durchsetzen.

⚡ Schnellantwort

Rechtsgrundlage: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entschädigung: 500€ - 10.000€ (je nach Schwere) Anspruchsfrist: 2 Monate schriftliche Geltendmachung, dann 3 Monate Klage Beschwerdestelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (kostenlos) Geschützte Merkmale: Ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität, Geschlecht Beweislast: Indizien reichen → Vermieter muss Nichtdiskriminierung beweisen

⏰ Kritische Frist: 2 Monate ab Diskriminierung schriftlich geltend machen!

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🎯 Wohnungsdiskriminierung: Was ist verboten?

AGG § 19: Diskriminierungsverbot

Geschützte Merkmale (§ 1 AGG):

  • Ethnische Herkunft / Rassistische Diskriminierung
  • Keine Wohnung wegen Nationalität
  • Ablehnung wegen ausländisch klingendem Namen
  • Nur Deutsche erwünscht in Anzeige
  • Religion / Weltanschauung
  • Kein Kopftuch erwünscht
  • Nur Christen
  • Ablehnung wegen Religionszugehörigkeit
  • Behinderung
  • Rollstuhlfahrer unerwünscht
  • Ablehnung wegen Blindenhund
  • Verweigerung barrierefreier Umbau
  • Alter
  • Keine Senioren
  • Nur für junge Leute
  • Altersbeschränkung ohne sachlichen Grund
  • Sexuelle Identität
  • Keine homosexuellen Paare
  • LGBTQ+ diskriminiert
  • Geschlecht
  • Nur für Männer / Nur für Frauen (außer WG)
  • Alleinerziehende Mütter unerwünscht

Was ist KEINE Diskriminierung: ✅ Ablehnung wegen schlechter Bonität (Schufa) ✅ Ablehnung wegen fehlendem Einkommen ✅ Ablehnung wegen zu vieler Bewerbungen ✅ WG-Zimmer: Geschlechterpräferenz erlaubt

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📊 Die Zahlen: Wohnungsdiskriminierung Deutschland

| Statistik | Wert 2024 | |-----------|-----------| | Diskriminierungs-Beschwerden | 4.500+ bei Antidiskriminierungsstelle | | Häufigster Grund | Ethnische Herkunft (45%) | | Durchschnittliche Entschädigung | 1.500€ - 3.000€ | | Erfolgsquote bei Klage | 30-40% (Beweis schwierig) | | Höchste Entschädigung (Urteil) | 15.000€ (schwere Diskriminierung) |

Diskriminierungsgründe nach Häufigkeit:
  • Ethnische Herkunft/Rassismus: 45%
  • Familienstatus (Kinder): 25%
  • Behinderung: 15%
  • Religion: 8%
  • Alter: 5%
  • Geschlecht/sexuelle Identität: 2%
Testing-Studien zeigen:
  • Bewerbung mit türkischem Namen: 40% weniger Einladungen zur Besichtigung
  • Alleinerziehende mit 2 Kindern: 35% weniger Rückmeldungen
  • Menschen mit Behinderung: 30% weniger positive Antworten

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🚀 Ansprüche durchsetzen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Diskriminierung erkennen und dokumentieren (Sofort)

Indizien für Diskriminierung:

🚩 In der Wohnungsanzeige:
  • Nur Deutsche oder EU-Bürger
  • Keine Kinder
  • Keine Kopftuchträgerinnen
  • Nur für junge Leute unter 30
🚩 Bei der Absage:
  • Vermieter sagt direkt: Wir vermieten nicht an [geschützte Gruppe]
  • Nach Nennung Ihres Namens/Herkunft: Plötzlich Wohnung vergeben
  • Absage nach Besichtigung mit diskriminierendem Kommentar
🚩 Unterschiedliche Behandlung:
  • Sie werden abgelehnt, aber ähnlich qualifizierte Person ohne geschütztes Merkmal bekommt Wohnung
  • Testing: Freund mit deutschem Namen wird eingeladen, Sie nicht
Sofort dokumentieren:
  • Screenshot der Wohnungsanzeige (vor Löschung!)
  • E-Mail-Korrespondenz (Absage speichern)
  • Zeugen bei Besichtigung/Telefonat
  • Notizen: Wann, wo, was genau gesagt wurde
  • Vergleichspersonen: Wer wurde bevorzugt?

Beweiserleichterung (§ 22 AGG): Sie müssen nur Indizien vortragen, die Diskriminierung vermuten lassen. Dann muss Vermieter beweisen, dass KEINE Diskriminierung vorlag!

Beispiel:
  • Sie (türkischer Name): Absage Wohnung vergeben
  • Testing mit deutschem Namen: Einladung zur Besichtigung am nächsten Tag
  • Indiz: Unterschiedliche Behandlung → Vermieter muss beweisen, dass Absage andere Gründe hatte

Schritt 2: Beschwerde bei Antidiskriminierungsstelle (Kostenlos, 1-2 Wochen)

Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS):

📧 Kontakt:
  • Online: antidiskriminierungsstelle.de/beschwerde
  • Telefon: 030 18555-1855 (Mo-Fr 9-15 Uhr)
  • E-Mail: beratung@ads.bund.de
  • Schriftlich: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 11018 Berlin

Was macht die ADS? ✅ Kostenlose Beratung zu Ihren Rechten ✅ Vermittlung zwischen Ihnen und Vermieter ✅ Rechtsberatung (aber keine rechtliche Vertretung vor Gericht) ✅ Dokumentation von Diskriminierungsfällen

Wichtig: ADS kann KEINE Entschädigung durchsetzen! Nur beraten und vermitteln.

Parallel: Landesantidiskriminierungsstellen:
  • Viele Bundesländer haben eigene Stellen (z.B. LADS Berlin, AntiDiskriminierungsBüro Köln)
  • Oft spezialisiert auf Wohnungsdiskriminierung
  • Teilweise auch Prozessbegleitung

Schritt 3: Entschädigungsanspruch schriftlich geltend machen (Innerhalb 2 Monate!)

§ 15 Abs. 4 AGG: Geltendmachung

Kritische Frist:
  • Anspruch innerhalb von 2 Monaten schriftlich beim Vermieter geltend machen
  • Nach 2 Monaten: Ausschlussfrist verfallen!
  • Zählt ab Kenntnis der Benachteiligung (meist ab Absage)

Musterschreiben Entschädigungsforderung:

 [Ihr Name] [Ihre Adresse]

[Vermieter / Hausverwaltung] [Adresse]

[Datum]

Geltendmachung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] habe ich mich auf die von Ihnen angebotene Wohnung [Adresse] beworben.

Sachverhalt: Trotz ausreichender Bonität (Schufa-Auskunft, Einkommensnachweis [Betrag]€/Monat) und positiver Mieterhistorie wurde meine Bewerbung abgelehnt.

Diskriminierung: Ich habe Anhaltspunkte dafür, dass die Ablehnung aufgrund meiner [ethnischen Herkunft / Religion / Behinderung / ...] erfolgte:

[Indizien darlegen, z.B.:
  • In der Wohnungsanzeige stand: "Nur für Deutsche"
  • Bei der Besichtigung sagten Sie: "Wir vermieten nicht an Menschen mit Migrationshintergrund"
  • Testing ergab: Person mit deutschem Namen wurde am selben Tag eingeladen, ich wurde abgelehnt]

Dies stellt eine Benachteiligung wegen [geschütztes Merkmal] im Sinne des § 19 Abs. 1 AGG dar.

Rechtslage: Nach § 21 Abs. 1 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung bei der Wohnungsvermietung nur zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen. Solche sind hier nicht ersichtlich.

Nach § 15 Abs. 2 AGG steht mir ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld zu.

Entschädigungsforderung: Ich fordere Sie hiermit auf, mir eine Entschädigung in Höhe von [Betrag]€ zu zahlen.

[Begründung der Höhe: z.B. 1-2 Monatsmieten, Aufwand für erneute Wohnungssuche, emotionale Belastung]

Zahlungsfrist: Bitte überweisen Sie den Betrag bis [Datum - 14 Tage] auf folgendes Konto: [Bankverbindung]

Sollten Sie dem nicht nachkommen, werde ich ohne weitere Ankündigung Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Mit freundlichen Grüßen, [Unterschrift]

Anlagen: [Wohnungsanzeige, E-Mails, Zeugenaussagen, etc.]

Versand:
  • Per Einschreiben mit Rückschein (Fristwahrung!)
  • Kopie für eigene Unterlagen

⚠️ Kritisch: 2-Monats-Frist absolut! Danach erlischt Anspruch (§ 15 Abs. 4 AGG).

Schritt 4: Klage beim Amtsgericht (Nach 3 Monaten bzw. bei Ablehnung)

§ 15 Abs. 4 Satz 2 AGG: Klagefrist

Nach schriftlicher Geltendmachung haben Sie 3 Monate Zeit für Klage, sonst Verfall!

Zuständiges Gericht:
  • Amtsgericht am Ort der Wohnung
  • Streitwert bis 5.000€: Amtsgericht
  • Streitwert über 5.000€: Landgericht

Klageschrift Inhalt:

 An das Amtsgericht [Ort]

Klage auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

Kläger: [Ihr Name, Anschrift] Beklagter: [Vermieter, Anschrift] Streitwert: [Betrag]€

Klageantrag: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [Betrag]€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit [Datum der Forderung] zu zahlen.

Begründung:

  • Sachverhalt
[Detaillierte Darstellung: Bewerbung, Qualifikation, Absage, diskriminierende Äußerungen]
  • Indizien für Diskriminierung (§ 22 AGG)
[Auflistung aller Indizien: Anzeigentext, Absageformulierung, Testing-Ergebnis, unterschiedliche Behandlung]
  • Verstoß gegen § 19 Abs. 1 AGG
Die Beklagte hat durch die Ablehnung meiner Bewerbung gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.
  • Entschädigungsanspruch § 15 Abs. 2 AGG
Mir steht eine angemessene Entschädigung zu. Die geforderte Höhe von [Betrag]€ entspricht [1-2 Monatsmieten] und ist angemessen unter Berücksichtigung des Aufwands der Wohnungssuche und der emotionalen Belastung.
  • Fristwahrung
Die Geltendmachung erfolgte am [Datum] (siehe Anlage K1: Einschreiben-Rückschein). Die Klage wird innerhalb der 3-Monatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG erhoben. Beweismittel:
  • Anlage K1: Wohnungsanzeige
  • Anlage K2: Geltendmachungsschreiben + Rückschein
  • Anlage K3: E-Mail-Korrespondenz
  • Zeuge: [Name, Anschrift]
Kosten bei Streitwert 2.000€:
  • Gerichtskosten: 161€
  • Anwaltskosten (eigene): ca. 600€
  • Bei Sieg: Beklagter zahlt Ihre Kosten!
Prozesskostenhilfe (PKH):
  • Bei geringem Einkommen beantragen
  • Staat übernimmt Kosten
  • Antrag mit Klage stellen

Schritt 5: Gerichtsverfahren (6-12 Monate)

Beweislast (§ 22 AGG):

Sie müssen beweisen:
  • Indizien, die Diskriminierung vermuten lassen
  • Z.B. Wohnungsanzeige mit nur Deutsche, unterschiedliche Behandlung, diskriminierende Äußerung
Vermieter muss beweisen:
  • Dass KEINE Diskriminierung vorlag
  • Dass andere sachliche Gründe für Ablehnung (z.B. Bonität, Einkommen)

Typischer Verfahrensablauf:

  • Gütetermin: Richter versucht Vergleich (oft 1.000-2.000€ Entschädigung)
  • Beweisaufnahme: Zeugen, Urkunden, ggf. Testing-Gutachten
  • Urteil: Entschädigung oder Klageabweisung
Erfolgsaussichten:
  • Mit klaren Indizien (diskriminierende Anzeige, Äußerung): 60-70%
  • Ohne direkte Beweise (nur Vermutung): 20-30%
  • Testing als Beweis: 70-80%

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💰 Entschädigungshöhe nach AGG

§ 15 Abs. 2 AGG: Angemessene Entschädigung

Faktoren für Entschädigungshöhe:

  • Schwere der Diskriminierung:
  • Beiläufige Bemerkung: 500-1.500€
  • Systematische Benachteiligung: 2.000-5.000€
  • Besonders schwere Diskriminierung: 5.000-15.000€
  • Dauer und Häufigkeit:
  • Einmalige Ablehnung: 1.000-2.000€
  • Mehrmalige Ablehnungen gleicher Vermieter: 3.000-5.000€
  • Längere Wohnungssuche durch Diskriminierung: 2.000-5.000€
  • Folgen für Betroffenen:
  • Emotionale Belastung (Wut, Scham): +500-2.000€
  • Finanzielle Folgen (längere Hotelunterbringung): +1.000-3.000€
  • Gesundheitliche Folgen (Stress, Angst): +2.000-5.000€

Orientierungswerte nach Rechtsprechung:

| Fall | Entschädigung | |------|---------------| | Diskriminierende Anzeige + Absage | 1.500€ | | Direkte rassistische Äußerung | 3.000€ - 5.000€ | | Ablehnung wegen Kopftuch | 2.000€ - 4.000€ | | Ablehnung wegen Kinder (systematisch) | 2.500€ - 4.000€ | | Behinderung + Verweigerung Umbau | 3.000€ - 8.000€ | | Besonders schwere Diskriminierung | 10.000€ - 15.000€ |

Beispiel-Urteil (AG Berlin-Mitte, 2019):
  • Wohnungsanzeige: Nur für Deutsche
  • Klägerin mit türkischem Namen abgelehnt
  • Entschädigung: 2.000€ + Anwaltskosten

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❓ Häufige Fragen

F: Reicht es, wenn in der Anzeige "Nur Deutsche" steht? A: Ja! Das ist klare Diskriminierung nach § 19 AGG. Screenshot sichern! Auch Formulierungen wie "EU-Bürger bevorzugt" oder "Deutschkenntnisse erforderlich" (bei Wohnung ohne Hausmeisterpflichten) können diskriminierend sein.

F: Was ist, wenn der Vermieter sagt, er hat jemanden mit besserer Bonität genommen? A: Vermieter muss das beweisen (§ 22 AGG Beweislastumkehr). Wenn Sie ausreichende Bonität haben (Schufa, Gehalt 3x Kaltmiete), schwierig für Vermieter zu begründen. Ggf. Testing einsetzen.

F: Kann ich auch klagen, wenn ich die Wohnung gar nicht haben wollte? A: Ja! Entschädigungsanspruch besteht unabhängig davon, ob Sie Wohnung bekommen hätten. Allein die Diskriminierung reicht.

F: Was ist mit WG-Zimmern - darf da nach Geschlecht ausgewählt werden? A: Ja! Bei WG-Zimmern gilt § 19 Abs. 5 AGG: Besondere Nähe erlaubt Bevorzugung. Nur Frauen-WG ist zulässig. Aber: Ethnische Herkunft, Religion darf auch bei WG nicht diskriminieren!

F: Lohnt sich Klage bei 2.000€ Entschädigung? A: Kostenrisiko beachten! Bei Sieg zahlt Vermieter Ihre Kosten. Bei Niederlage zahlen Sie ca. 1.000€ (Gericht + Anwalt beider Seiten). Prozesskostenhilfe prüfen bei geringem Einkommen.

F: Was ist mit Schufa-Ablehnung - ist das Diskriminierung? A: Nein! Bonität ist sachlicher Grund. Vermieter darf nach wirtschaftlicher Sicherheit auswählen. Aber: Wenn Schufa nur Vorwand ist (Sie haben gute Schufa, trotzdem abgelehnt wegen Herkunft) → Diskriminierung.

F: Kann ich nachträglich noch klagen, wenn ich Wohnung jetzt habe? A: Ja, solange Fristen eingehalten (2 Monate Geltendmachung, dann 3 Monate Klage). Entschädigung können Sie auch nach Vertragsabschluss fordern.

F: Muss ich Diskriminierung nachweisen können? A: Nur Indizien! § 22 AGG: Sie müssen nur vermuten lassen, dass Diskriminierung vorlag. Dann muss Vermieter beweisen, dass es andere Gründe gab. Beweiserleichterung zugunsten Betroffener.

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🤝 Was Compens.ai helfen kann

Kostenlose Ressourcen

  • Diskriminierungs-Check: Prüfen Sie, ob AGG-Verstoß vorliegt
  • Entschädigungs-Rechner: Schätzen Sie Ihre mögliche Entschädigung
  • Musterbriefe: Geltendmachung und Klageschrift
  • Anwalts-Finder: Fachanwälte für Mietrecht / Diskriminierungsrecht

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📱 Sofort handeln

Nächste Schritte

  • Diskriminierung dokumentieren (sofort): Screenshots, E-Mails, Zeugen sichern
  • Beschwerde ADS (1 Woche): Kostenlose Beratung einholen
  • Entschädigung geltend machen (innerhalb 2 Monate!): Schriftlich per Einschreiben
  • Anwalt konsultieren (nach Ablehnung): Erstberatung nutzen
  • Klage einreichen (innerhalb 3 Monate nach Geltendmachung): Fristen strikt!

Kritische Fristen

2 Monate - Schriftliche Geltendmachung beim Vermieter (§ 15 Abs. 4 AGG) ⏰ 3 Monate - Klage nach Geltendmachung (§ 15 Abs. 4 Satz 2 AGG) ⏰ Sofort - Beweise sichern (Anzeigen werden oft schnell gelöscht)

→ Entschädigung jetzt einfordern

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Haftungsausschluss: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und Wohnungsdiskriminierung in Deutschland. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Mietrecht oder Antidiskriminierungsrecht für Beratung zu Ihrem konkreten Fall. Fristen sind strikt - handeln Sie schnell!

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